pd Legal & Regulatorty Affairs haftet im Namen von Herrn Peter R. Drube (Auftragnehmer) nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der ihm übertragenden Aufgabe überhaupt erst ermöglich (Kardinalpflicht). Die Haftung des Auftragnehmers ist auf das zweifache des Auftragwertes beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertraglicher Pflichten oder sonstigen Vereinbarungen, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der Auftragnehmer nicht.
Soweit die Haftung des Auftragnehmers beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dieses auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.